Sicherheitsrichtlinie für Fitness- und Flow-Arts-Kurse und -Workshops:
Teilnehmer unserer Fitness- und Flow-Arts-Kurse und Workshops müssen eine Verzichtserklärung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie die damit verbundenen Risiken verstehen und die persönliche Verantwortung für ihre Sicherheit übernehmen. Unsere Workshops sind auf Sicherheit ausgelegt, es ist jedoch wichtig, dass die Teilnehmer alle Anweisungen befolgen und den Kursleitern etwaige Bedenken mitteilen. Wir bemühen uns, eine sichere Umgebung zu schaffen, aber die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an Aktivitäten teil.
Sicherheitsrichtlinie für Feuershows:
Die Sicherheit aller Beteiligten – Teilnehmer, Zuschauer und Künstler – ist unser höchstes Anliegen.
Mit unserer Expertise im Umgang mit den inhärenten Risiken von Bränden garantieren wir einen reibungslosen Ablauf unserer Feuershows vom Aufbau bis zum Abbau.
Bei jedem unserer Auftritte sind wir mit mindestens zwei Löschdecken für den Notfall gerüstet.
Bitte beachten Sie, dass wir für eventuell auftretende Personen-, Sach- oder Diebstahlschäden keine Haftung übernehmen. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, für eine ausreichende Versicherung zur Deckung eventueller Schadensersatzansprüche zu sorgen.
Wir führen keine Feuershows ohne vorherige Genehmigung des Grundstückseigentümers oder Veranstaltungskoordinators durch.
Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der KUNDE ohne Vertragsstrafe vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Stornierung danach hat der KUNDE 25% des vereinbarten Honorars als Entschädigung zu zahlen, bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen 50% und bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden den vollen Preis.
Bei widrigen Wetterbedingungen, wie starkem Wind oder Niederschlag, liegt es in der Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass der Aufführungsbereich im Innenbereich oder an einem geeigneten Ort vor Witterungseinflüssen geschützt ist. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Aufführung abgesagt werden. Zusätzlich und nach vorheriger Absprache wird als Plan B eine LED-Show aufgeführt, wenn ein dafür geeigneter Innenraum von 3 x 3 Metern vorhanden ist.
Aufgrund unserer umfangreichen Ausstattung ist seitens des KUNDEN ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Aufführungsort bzw. zur Bühne sicherzustellen.
Der KUNDE hat zudem für eine ebene Auftrittsfläche von mindestens 4 x 4 Metern zu sorgen und darauf zu achten, dass sich in der Nähe keine brennbaren Materialien, wie z. B. Stoffdekorationen oder trockene Vegetation, befinden.
Sämtliche erforderlichen Brandschutzgenehmigungen und -zulassungen müssen vom Veranstalter bei den zuständigen Behörden, beispielsweise der Feuerwehr oder den örtlichen Behörden, eingeholt werden.